STUDIUM

Vytlaèi
 

Administrative Anforderungen

Die Nominierungen für Studienaufenthalte an der PEVŠ im Rahmen des Erasmus-Programmes sind von den Partneruniversitäten binnen 30. Juni des jeweiligen Jahres für die Studienaufenthalte, die im Wintersemester des folgenden akademischen Jahres statt finden werden (das selbe gilt für Studienaufenthalte, die das ganze akademische Jahr / 2 Semester dauern werden), und spätestens bis zum 30. November für die Studienaufenthalte, die im Sommersemester des folgenden akademischen Jahres statt finden werden, vorzunehmen.

Die Vorlesungszeit des Wintersemesters fängt in der Regel Ende September / Anfang Oktober an und dauert bis zu den Weihnachten, in den Monaten Januar und Februar finden Abschlussprüfungen statt.

Die Vorlesungszeit des Sommersemesters fängt Ende Februar / Anfang März an und wird mit der Prüfungszeit im Mai/Juni beendet.

Bei der persönlichen Inskription in der Studienabteilung der Fakultät sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 2 Fotos,
  • eine Kopie des Reisepasses / Personalausweises,
  • eine Bestätigung der Entsendeuniversität zur Nominierung für den Studienaufenthalt (die Bestätigung wird nicht erfordert, wenn die Fakultät im direkten Kontakt von der Partneruniversität über ihre Nominierungen informiert worden ist). .

Weitere Informationen entnehmen Sie, bitte, dem unter "Formulare" angehängten LLP/Erasmus Registrationsbogen.