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Das Studienprogramm der Fakultät für Rechtswissenschaften ist in seiner Gesamtheit auf dem Kreditsystem (ECTS / European Credit Transfer System) aufgebaut. Für jede erfolgreich abgeschlossene Lehrveranstaltung wird den Studierenden ausser einer Noten-Klassifizierung (auf der Skala A-E) eine der jeweiligen Lehrveranstaltung entsprechende Anzahl von "Credits" zuerkannt. Der Erwerb von Credits ist für die Studierenden von besonderer Bedeutung, dies v.a. wegen der Anrechnung der während des Auslands-Studienaufenthaltes erzielten Studienresultate an ihrer Heimatsuniversität. Für die, im Rahmen des Erasmus-Programmes studierenden Studenten aus dem Ausland wird eine Anforderung gestellt, in jedem Semester ihres Studienaufenthaltes an der PEVŠ eine Mindestgesamtzahl von 20 Credits erzielen zu müssen (dies gilt nur dann, wenn kein anderes Erfordernis seitens der Entsendeinstitution vorliegt). Wegweisend für den Umfang der vereinbarten Studienpflichten der Studierenden für die Dauer ihres Erasmus-Studienaufenthaltes ist der sog. Vertrag über den Inhalt des Studienaufenthaltes ("Learning agreement"), der für jeden Erasmus-Studierenden seitens beider Partneruniversitäten bestätigt wird.
Nach erfolgreichem Absolvieren der aus dem Learning agreement folgenden Studienpflichten (in der Regel folgend dem Bestehen der jeweiligen Abschlussprüfungen) erhalten die Studierenden zum Abschluss des Studienaufenthaltes an der PEVŠ einen offiziellen Auszug der erzielten Studienergebnisse ("Transcript of Records"). Dieser Auszug, zusammen mit dem Learning agreement, dient als ein offizielles Dokument für den erfolgreich abgeschlossenen Studienaufenthalt und erleichtert damit den Prozess der Anrechnung von Studienresultaten und Credits an der Heimatuniversität der Studierenden.
Für die Studierenden aus dem Ausland, die an der PEVŠ ihr ganzes Studium absolvieren möchten, sind in ihren Studienrechten und -pflichten den slowakischen Studenten gleichgestellt.
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